Montag - Freitag 7.30 Uhr – 16.30 Uhr | Krippe Bärenhöhle: 07131/3900514 · Iris Schall | Erwin-Römmele-Bewegungskindergarten: 07131/3953010 · Nicole Wanner

Partizipation und Kinderrechte

Partizipation und Kinderrechte

Partizipation

Partizipation ist die Kinderstube der Demokratie. Demokratie lebt vom Streit, von der Diskussion und dem richtigen Weg, sich für die eigenen Belange und die der Gesellschaft im Kindergarten einzusetzen. Kindern muss ihr Recht auf Mitbestimmung bewusst werden. Sie müssen genau aufgeklärt sein, wo sie mitentscheiden dürfen und erfahren wo die Grenzen ihrer Entscheidungsmacht liegen.

Kinder an Entscheidungsprozessen mitwirken zu lassen stärkt die Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen und bedeutet, dass Kinder mitbestimmen und teilhaben dürfen sowie ernst genommen werden. Die Wertschätzung der Meinung des Einzelnen ist ein zentraler Punkt der Partizipation. Gleich ob es sich um eigene Interessen oder die der Gruppe handelt, ist es wichtig, dass alle Kinder zu Wort kommen, gehört werden und ausreden dürfen.

Bei uns im Kindergarten wird Partizipation unter anderem gelebt, indem die Kinder sich an Abstimmungen beteiligen, Ideen im Stuhlkreis einbringen, die Umsetzung weiterer Schritte und Themenwünsche äußern, Aktivitäten, Feste und Veranstaltungen mitplanen, die Umgebung bzw. die Räume mitgestalten.

Bei dieser Fülle von Beteiligungsmöglichkeiten stehen für die Kinder folgende Aspekte im Vordergrund:

  • Ich werde anerkannt, beachtet und geachtet.
  • Ich habe eine Stimme, die wird gehört oder sogar mitberücksichtigt.
  • Ich nutze meine Kompetenzen und Fähigkeiten für die Gemeinschaft.
  • Ich handle selbständig und bringe mich aktiv ein. Dadurch bilde ich mich auch selbst weiter.
  • Auf mich kommt es hier an. Ich wirke. Ich entscheide mit. Ich mache mit.
  • Ich gehöre dazu. Ich rede mit!
  • Ich trage Verantwortung gegenüber mir
  • Ich werde nicht beschämt.
  • Ich werde beschützt.
  • Ich treffe Entscheidungen mit, lerne diese mitzutragen und verbindliche Absprachen und Vereinbarungen einzuhalten.

Derartige Haltungen und Kompetenzen entwickeln sich früh. Sie werden nicht vermittelt, sondern nur handelnd erworben.  Partizipation von Kindern bedeutet für uns als ErzieherInnen  eine freiwillige „Machtabgabe“ und gleichzeitig eine hohe Verantwortlichkeit gegenüber dem Kind und der Einrichtung. Die Aufgabe für uns als ErzieherInnen besteht darin, die Kinder zu begleiten, sie als Experten ihres eigenen Lebens ernst zu nehmen, ihnen offen und interessiert gegenüber zu treten und uns von ihren Meinungen, Ansichten, Ideen und Wünschen inspirieren zu lassen.

Wir zeigen Beispiele, Möglichkeiten und Alternativen auf, um andere Verhaltensmuster  und Konfliktlösungsprozesse zu ermöglichen, da Kindern häufig Vergleichserfahrungen fehlen. Der Dialog und Austausch sind wichtige Bestandteile dieser Arbeit.

 

Kinderrechte

Jeder Mensch, egal ob alt oder jung, hat Rechte. Diese Rechte stehen jedem  von Geburt an zu. Kinder haben andere Bedürfnisse, Interessen und Wünsche als Erwachsene, die besonders geschützt und gefördert werden müssen. Dazu gehört, dass Erwachsene, insbesondere wir  ErzieherInnen den Kindern helfen, ihre Rechte kennen zu lernen und diese durch,- und umzusetzen. Denn der Gesetzgeber verpflichtet Kindertageseinrichtungen mit dem § 45 Abs. 3 SGB VIII, Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung; Strukturen und Verfahren zu entwickeln um Kinderrechte zu sichern.

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde im November 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention aufgeschrieben. Das bedeutet, Deutschland bzw. wir, als Bürger der Gesellschaft, haben die Pflicht für das Wohlergehen des Kindes zu sorgen und die Kinderrechte im eigenen Land zu verwirklichen.

In der Kindertagesstätte erleben die Kinder zum ersten Mal, wie eine größere Gemeinschaft von Menschen organisiert ist und welche Rechte die einzelnen Kinder und Erwachsene haben. Diese Gemeinschaft, dieses Umfeld nimmt Einfluss darauf, welches Verständnis Kinder von Gerechtigkeit, Fairness und respektvollem Umgang miteinander entfalten.

Folgende Kinderrechte stehen in unsere Einrichtung und Konzeption besonders im Vordergrund und haben einen besonderen Stellenwert:

  • Recht auf Spiel, Erholung und Freizeit

Dieses Recht findet sich unter anderem  im Schwerpunkt Bewegung, Tagesablauf, Freispiel und unserem Raumkonzept.

  • Recht auf Bildung

Ist verankert in unserem pädagogischen Konzept und unserem Bild vom Kind

  • Recht auf Beteiligung

Wird durch die Partizipation in unserer Einrichtung gelebt

  • Recht auf Gleichheit

 Jeder ist willkommen in unserem Haus. Jede Stimme zählt.

  • Recht auf gewaltfreie Erziehung

Gewaltfreies Miteinander ist ein wichtiges Ziel unserer Einrichtung und das Wohl des Kindes steht im Vordergrund.

  • Recht auf Gesundheit

Ausgewogene Ernährung, bewusste Wahrnehmung des eigenen Körpers, Bewegung und Hygienevermittlung sind ebenfalls in unserer pädagogischen Konzeption verankert.

Hier finden sie weitere Informationen zu den Kinderrechte: www.kinderrechte.de

 

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